1. Frühförderung
Frühförderstellen in Hessen
Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle an der Freiherr-von-Schütz-Schule,
c/o Heike Weber oder Vertretung, Frankfurter Straße 15-19, 65520 Bad Camberg,
Tel.: 0 64 34 – 93 21 40, Fax: 0 64 34 – 93 21 39,
E-Mail: fruehfoerderung@freiherr-von-schuetz-schule.de
Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle an der Schule für Hörgeschädigte am Sommerhoffpark,
c/o Dr. Cornelia Schmalbrock oder Vertretung, Gutleutstraße 295-301,
60327 Frankfurt am Main, Tel.: 0 69 – 24 26 86 – 60, Fax: 0 69 – 24 26 86 – 69,
E-Mail: sommerhoffpark.fruehfoerderung@t-online.de
Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle an der Johannes-Vatter-Schule,
c/o Manfred Drach oder Vertretung, Homburger Straße 20, 61169 Friedberg/Hess.,
Tel.: 0 60 31 – 60 86 21, Fax: 0 60 31 – 60 86 22,
E-Mail: drach@vatterschule.de
Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle an der Herrmann-Schafft-Schule,
c/o Dietmar Schleicher oder Vertretung, Bischofstraße 6, 34576 Homberg/Efze,
Tel.: 0 56 81 – 77 08 35, Fax: 0 56 81 – 77 08 36,
E-Mail: info@hss-homberg.de
Diese vier Frühförderstellen sind Ärzten und Kliniken bekannt. Eltern erfahren in der Regel vom untersuchenden Kinder-, bzw. HNO-Arzt von der Hörschädigung ihres Kindes. Der Arzt informiert die Eltern über die Möglichkeit der Frühförderung. Die Kliniken stellen evtl. auch Kontakte her. In einigen Fällen wurden die Kinder mit Hörschädigungen auch den Frühförderzentren gemeldet.
- Leider nicht immer in Absprache mit den Eltern.
Ergänzend zu den oben angeführten Frühförderstellen möchten wir noch auf die Möglichkeit der Hausfrühförderung durch private Träger hinweisen. Mittlerweile gibt es in Deutschland verschiedene Träger die Frühförderung, für Kinder mit Hörschädigung, anbieten. Diese Träger haben gehörlose und/oder hörende Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder andere qualifizierte Mitarbeiter eingestellt. Diese Mitarbeiter sind für eine gebärdensprachliche und/oder bilinguale Hausfrühförderung ausgebildet. In Hessen können wir auf die Möglichkeit der Frühförderung über das Persönliche Budget hinweisen.
——————————————————————————————–
Frühförderung über persönliches Budget
nähere Erklärungen finden Sie hier
——————————————————————————————–
Leitfaden für gehörlose und hörende Eltern
Leitfaden für gehörlose und hörende Eltern, Erstanträge auf Frühförderung und Umwandlungsanträge für Eltern, die mit der Leistung der Frühförderstelle unzufrieden sind.
Eltern mit schwerhörigen und gehörlosen Kindern haben einen Anspruch auf Frühförderung für ihr Kind. Diese Frühförderung wurde in der Vergangenheit immer durch Frühförderstellen abgedeckt. Auch gehörlose und schwerhörige Eltern mit Kindern haben einen Anspruch auf Frühförderung ihrer hörenden Kinder, wenn die Kinder keine Lautsprache von ihnen lernen können. Diese Kinder zählen auch zu den förderungswürdigen Kindern, da sie von Behinderung (Sprachentwicklungsverzögerung oder kognitiver Entwicklungsverzögerung) bedroht sind.
Zunehmend beklagen aber Eltern, dass die Frühförderer statt der vereinbarten und bewilligten 5 Termine nur 1 oder 2 Termine wahrnehmen. Begründung ist stets: Wir sind überlastet und können nicht öfter kommen.
Andere Eltern beklagen, dass die Frühförderer nicht auf ihre Wünsche eingehen und den Kindern kein DGS oder LBG anbieten und sie so nicht ganzheitlich gefördert werden.
Gehörlose Eltern beklagen oft, dass die Förderer keine Gebärdensprache beherrschen und ihnen nicht die Entwicklungsschritte des Kindes oder auch die Unterstützungsmöglichkeiten für das Kind erläutern können.
All diesen unzufriedenen Eltern steht die Möglichkeit offen, die Frühförderung-Sachleistung in eine Geldleistung als persönliches Budget umwandeln zu lassen. Mit diesem Geld können private Frühförderer bezahlt werden.
Wer darf frühfördern? Zum Beispiel:
- Gebärdensprachdolmetscher mit, aber auch ohne Zusatzqualifikation im Bereich sprachliche Förderung
(es genügen auch ein oder zwei Lehrgänge zur Sprachentwicklung, die in verschiedenen Institutionen angeboten werden) z.B. Institut für integratives Lernen und Weiterbildung - Heilpädagogen mit guten Gebärdensprachkenntnissen
- Erzieherinnen mit guten Gebärdensprachkenntnissen
- Logopäden mit guten Gebärdensprachkenntnissen
- Ergotherapeuten mit guten Gebärdensprachkenntnissen
- Aber auch andere Menschen mit guten Gebärdensprachkenntnissen aus Ihrem Bekanntenkreis, die kinderlieb sind und Ihr Vertrauen genießen.
Antragsformulare finden Sie unter www.kestner.de
——————————————————————————————–
