Frühförderung

Persönliches Budget – die ersten Zielvereinbarungen!

“Der grundsätzliche Anspruch auf Frühförderung besteht für Kinder, die gehörlos sind oder hörende Kinder, die von Behinderung bedroht sind, weil deren gehörlose Eltern ihnen nicht die Lautsprache vermitteln können.
Was ist aber, wenn die MitarbeiterInnen der Frühförderstellen keine Gebärdensprache beherrschen? Was ist, wenn gehörlose Eltern nie verstehen, was die hörenden Frühförderinnen ihren hörenden Kindern beibringen? Was ist mit hörenden Kindern, die bisher nur Gebärdensprache verstehen? Was ist, wenn Frühförderer nur einmal im Monat kommen?” (Text: K. Kestner).  Klicken Sie den Menuepunkt: Beratung an und lesen sie wie es in Hessen geschafft wurde, eine neue Lösung über das Persönliches Budget durchzusetzen.

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1 Kommentar zu „Frühförderung“

  1. Interdisziplinäre Frühförderung für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten…

    Äußert der Kinderarzt den Verdacht, dass das Kind Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen in seiner Entwicklung zeigt, ist das für die Eltern eine sehr beängstigende Situation. Sie wissen gar nicht so recht, was sie jetzt genau tun sollen oder wo sie H…

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