Liebe Eltern/Freunde – für die weitere Vereinsarbeit brauchen wir dringend jüngere Eltern, bzw. Eltern mit jüngeren Kindern. Meldet Euch bei uns. Die Aufgaben sind vielfältig und interessant. Der Umfang kann individuell abgestimmt werden. Noch eine schöne Weihnachts- und Nachweihnachtszeit. Feiert schön an Silvester!
Für das Jahr 2012 die besten Wünsche!
Elterntagung am 12.11.2011 in Bad Camberg
http://www.bad-camberg.info/cms/index.php/news/aus-der-stadt/1339-eltern-hoergeschaedigter-kinder-tagen-in-bad-camberg
Begrüßung der Elterntagung durch Frau Schulze (Vorsitzende der Elternvereinigung) und Herr Weishaupt (stellvertretender Schulleiter der Freiherr-von-Schütz-Schule)
Herzlich Willkommen!
Die Elternvereinigung hörgeschädigter Kinder in Hessen e.V. hat sich ein wenig „frisch“ gemacht. Wie Sie sehen ist unter www.hoergeschaedigte-kinder-hessen.de eine neue Homepage entstanden. Um frischen Schwung zu bekommen haben wir eine kraftvolle Farbe gewählt.
Rot, diese Farbe wird meistens verwendet wenn es um die Liebe geht. Rot wird aber auch verwendet, wenn es gilt Wut und Zorn auszudrücken. Wir haben uns für die Farbe Rot entschieden, weil Rot Kraft geben kann. Denken wir an unser Blut, es enthält rote Blutkörperchen (Erythrozyten). Die roten Blutkörperchen haben eine Lebensdauer von etwa vier Monaten, erneuern sich aber kontinuierlich. Und genau so erneuern wir uns um positiv gestimmt weiterzuarbeiten und uns für die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung einzusetzen.
Unsere Homepage wird weiter ausgebaut, ergänzt und immer wieder überarbeitet. Es lohnt sich also immer mal wieder “vorbeizuschauen”.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim surfen und freuen uns über Anregungen, Kritik und Tipps. Unter der Rubrik Impressum finden Sie ein Kontaktformular. Hier können Sie einfach Ihre Anliegen eintragen.
Barrierefreiheit auf der Homepage wird der nächst größere Arbeitsschritt werden. Über praktische Hilfe und Unterstützung freuen wir uns immer!!
Frühförderung
Persönliches Budget – die ersten Zielvereinbarungen!
“Der grundsätzliche Anspruch auf Frühförderung besteht für Kinder, die gehörlos sind oder hörende Kinder, die von Behinderung bedroht sind, weil deren gehörlose Eltern ihnen nicht die Lautsprache vermitteln können.
Was ist aber, wenn die MitarbeiterInnen der Frühförderstellen keine Gebärdensprache beherrschen? Was ist, wenn gehörlose Eltern nie verstehen, was die hörenden Frühförderinnen ihren hörenden Kindern beibringen? Was ist mit hörenden Kindern, die bisher nur Gebärdensprache verstehen? Was ist, wenn Frühförderer nur einmal im Monat kommen?” (Text: K. Kestner). Klicken Sie den Menuepunkt: Beratung an und lesen sie wie es in Hessen geschafft wurde, eine neue Lösung über das Persönliches Budget durchzusetzen.
Herzlich Willkommen!